EU-DSGVO

Mit der EU-DSGVO mehr Rechte oder Schikane?
Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. So kann man neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 in Kraft trat sehen. Sie beinhaltet viele Vorschriften, welche bereits im deutschen Recht verankert sind. Hinzu kommen jedoch noch einige wichtigste grundlegende Änderungen, die nun europaweit einen einheitlichen Standard bilden..

Regeln für Webseitenbetreiber
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Datenschutzerklärung gut verständlich angepasst werden. Um sie nach den Regeln der DSGVO zu erstellen, gilt es, einiges zu beachten.

SSL-Verschlüsselung der Webseite
SSL ist erforderlich, werden persönliche Daten über ein Kontaktformular übertragen.

Bank- und persönliche Daten
Um sicheren Zahlungsverkehr über die Website zu garantieren, müssen die Bankdaten geschützt auf einem Server gespeichert sein. Besteht ein Kunde auf Löschung seiner Daten, muss dies unverzüglich geschehen.

Das Recht auf Vergessenwerden
Besteht ein Nutzer auch ohne Begründung auf Löschung seiner Daten, muss dies sofort geschehen. Falls nötig, steht dem Nutzer laut Bundesdatenschutzgesetz auch ein Recht auf Berichtigung seiner Daten zu.

Vorsicht mit Cookies
Werden Cookies mit personenbezogenen Daten gespeichert, müssen sie ein zeitlich begrenztes Ablaufdatum haben. Am Besten wäre es, die Cookies so zu programmieren, dass sie nach der Sitzung sofort gelöscht werden.

Server Log-Files
Logfiles, die Nutzerdaten von Kunden beinhalten, dürfen nur mit dessen Einverständnis auf dem Server gespeichert werden. Hier tritt die EU-DSGVO speziell an Provider heran, doch der Seitenbetreiber muss sich selbst vergewissern, da er die Verantwortung trägt.

Registrierung
Besonders Webseiten mit CMS (content Manage System) bieten häufig eine Registrierungsfunktion für Nutzer. Hier besteht die Pflicht, die Daten unwiderruflich zu löschen, wenn der Nutzer dies verlangt.

Für Online-Shops gelten besondere Regeln
Für Internet Shop-Betreiber gelten noch die europaweiten Regeln vom 13. Juni 2014. Laut EU-DSGVO werden Verstößen gegen das Datenschutzgesetz mit höheren Strafen geahndet. Auf der Webseite ihk-schleswig-holstein.de wird detailliert erklärt, wie ein rechtssicherer Online-Shop aufgebaut sein soll. Auch ein PDF-Dokument steht dort zum Download bereit.

Hohe Strafen für Datenmissbrauch
Gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten wird damit ein Exempel statuiert, denn eine bessere Kontrolle soll vor Datenmissbrauch schützen. Zwar konnte ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bislang auch in Deutschland sehr teuer werden, doch in der neuen Verordnung wurden die Bußgelder empfindlich angehoben. Unternehmen sei angeraten ihre Datenverarbeitung nach den neuen Regularien auszurichten.

Weitere Infos
Details zur EU-DSGVO finden Sie auf der Webseite ihk-muenchen.de.

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