Google sammelt jede Menge Daten, auch falsche

thumb ani google
Der Datenweltmeister Google erfasst ziemlich alle Daten, die im Internet herumschwirren. Im Jahr 2012 beantwortete Google pro Tag mehr als 3 Milliarden Suchanfragen. Man darf sich daher nicht wundern, wenn manche Daten oft falsch interpretiert werden. Google brachte in meinem Fall z. B. das Identitätsmanagement durcheinander, indem ich als Eigentümer bzw. Betreiber einiger Webseiten genannt werde, die ich für Kunden erstellt habe. Daneben erhielt ich von dem Datenriesen gleich noch einen anderen Namen.

Als Webdesigner binde ich in den von mir erstellten Internetseiten immer unten einen Webmaster-Link ein, der auf meine Webseite führt. In der Regel betitle ich den Link als "Template modification", da ich auf Open-Source-Templates zugreife, die lediglich von mir an die Kundenwünsche angepasst werden.

Impressum falsch ausgelegt
Ganz besonders achte ich darauf, dass im Impressum immer der Eigentümer der Webseiten als inhaltlich Verantwortlicher, oder Seitenbetreiber(in) genannt wird. Scheinbar werden diese Angaben von Google nicht erkennt oder überlesen und die Datenautobahn führt in eine Einbahnstraße.

Große Missverständnisse
Laut letztem Schreiben von Google Business Marketing wurde ich mit dem Namen, eines anderen Seitenbetreibers angesprochen. Der Standort des Unternehmens, welches unter diesem Namen geführt wird, liegt in den neuen Bundesländern und nicht hier in Kolbermoor. Im Briefkopf standen mein Nickname, mein richtiger Name und der andere Name. (* Soll ich mich nun ärgern oder geschmeichelt fühlen?

Überlasteter Datensauger
Beim Datensaugen achtet Google vermutlich nicht so genau auf die Qualität der Daten, vielmehr kommt es dem Giganten wohl auf die Quantität an. Es könnte auch sein, das System wird angesichts der enormen Datenmengen in die Knie gezwungen. Mich würde interessieren, wie viele Aktenzeichen mir von Google bereits zugewiesen wurden, da ich schon eine erkleckliche Anzahl an Webseiten erstellt habe. Tatsache aber ist, dass ich mich seit Juni 2017, um ein weiteres Aktenzeichen, einer Nummer mit hochgestellten Sternchen erfreuen darf.

Was sagen die Paragraphen?
Das Bundesdatenschutzgesetz setzt zwar in seiner Datenschutzrichtlinie 95/46/EG den Schutz der Privatsphäre voraus, aber falsche Daten werden nicht berücksichtigt.

Zitat: "Nur die Verarbeitung von Daten ohne jeglichen Personenbezug unterliegt nicht dem besonderen Schutz informationeller Selbstbestimmung."

Also, frisch und fröhlich alle Daten zu Google, egal ob richtig oder falsch!
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