Die Inquisition
  klick...
  11. Jahrhundert: Bereits in diesem Jahrhundert gelangten neue Glaubensideen nach Europa, Sekten erhielten starken Zustrom. Der Kirche sprangen mehr und mehr die Gläubigen ab, da sie für die Masse keine vernünftige Alternative für Religion und Glaubenslehre zu bieten hatte. Ihre Machtstruktur und damit verbundenem Reichtum und der schlechten Beispiele ihrer Oberen wegen, konnte sie nicht mehr als Vorbild aller Menschen dienen.

Bildung der Inquisition: Nach dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser wurde die Inquisition zum Selbstschutz der Kirche gegen diese Gefährdung und durch andere Ketzer gebildet. Die Inquisition wird als Organisation gegründet, die die Verfolgung von Ketzern zur Reinerhaltung des Glaubens betreibt. Ziel war es nicht, Ketzer aufzuspüren, um sie zu töten, sondern die Rettung ihrer Seelen, wobei jedes Mittel recht war.

Um 1150: Die Verbrennung wird zur üblichen Strafe für Ketzer. Die Kirche übergibt nun die Ketzer der weltlichen Gerichtsbarkeit zur Verurteilung, damit an ihren Händen kein Blut klebt.

Ab 1232: Jede Verleugnung der päpstlichen Autorität oder eine Abweichung von der offiziellen Kirchenmeinung gilt als Ketzerei und wird verfolgt.

1233: In der Ketzerbulle von Papst Gregor IX, wird Ketzerei und Hexerei in Verbindung gebracht. Im 13. Jh. bestätigt Thomas von Aquin die Existenz von Hexen und folglich auch von Dämonen. Er erklärt, daß es die Magie gebe und daß sie nicht das Werk der Hexen, sondern der Teufel sei. Er gilt als bedeutendster Philosoph und Theologe des Mittelalters mit Einfluß auf die katholische Lehre bis heute. Er entwickelte eine Aberglaubenstheorie, wonach der Mensch mit den Dämonen einen ausdrücklichen oder stillschweigenden Pakt eingehen kann. Somit können alle abergläubischen Handlungen ketzerisch sein. Er behauptet die Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Menschen und Dämon (Teufelsbuhlschaft). Die Ketzer werden rücksichtslos verfolgt und ausgemerzt, aber es kommt auch schon zu vereinzelten Verurteilungen wegen Hexerei.

1264: Die erste Hexenverurteilung wird festgehalten.

Bis ins 15. Jh.: Weitere wissenschaftliche Begründungen für den Dämonenglauben folgen . Da Teufelspakt Abwendung von Gott bedeutet, wird ein besonderer Verbrechensbegriff, die "Hexerei" geschaffen. Die Annahme entsteht, es gäbe eine satanische Sekte, die dabei ist, den christlichen Glauben zu unterhöhlen. Durch den 1456 erfundenen Buchdruck können solche Werte rasch und weit verbreitet werden.

Gegen Ende des 15. Jhs: Das alte Anklageverfahren wurde fast gänzlich durch das Inquisitionsverfahren verdrängt. Die "reformierte" Rechtsprechung in den Hexenprozeßen erfolgte jetzt meist nur noch durch weltliche Gerichte. Eine Zeugenaussage allein genügte nun nicht mehr zur Verurteilung. Die oder der Angeklagte muß zunächst ein Geständnis ablegen, um verurteilt werden zu können. Da jedoch die Geständnisse in hartnäckigen Fällen, häufig durch die Folter erzwungen wurde, gab es auch in einem Inquisitionsverfahren keine wirkliche Rechtsprechung, da eine Angeklagte oder ein Angeklagter, in jedem Fall für schuldig erklärt wurde.
   

 
zurück nach oben weiter