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Die Inquisition |
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11. Jahrhundert:
Bereits in diesem Jahrhundert gelangten neue Glaubensideen nach
Europa, Sekten erhielten starken Zustrom. Der Kirche sprangen
mehr und mehr die Gläubigen ab, da sie für die Masse
keine vernünftige Alternative für Religion und Glaubenslehre
zu bieten hatte. Ihre Machtstruktur und damit verbundenem Reichtum
und der schlechten Beispiele ihrer Oberen wegen, konnte sie
nicht mehr als Vorbild aller Menschen dienen.
Bildung der Inquisition: Nach
dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser wurde die Inquisition
zum Selbstschutz der Kirche gegen diese Gefährdung und
durch andere Ketzer gebildet. Die Inquisition wird als Organisation
gegründet, die die Verfolgung von Ketzern zur Reinerhaltung
des Glaubens betreibt. Ziel war es nicht, Ketzer aufzuspüren,
um sie zu töten, sondern die Rettung ihrer Seelen, wobei
jedes Mittel recht war.
Um 1150: Die Verbrennung wird
zur üblichen Strafe für Ketzer. Die Kirche übergibt
nun die Ketzer der weltlichen Gerichtsbarkeit zur Verurteilung,
damit an ihren Händen kein Blut klebt.
Ab 1232: Jede Verleugnung der
päpstlichen Autorität oder eine Abweichung von der
offiziellen Kirchenmeinung gilt als Ketzerei und wird verfolgt.
1233: In der Ketzerbulle von Papst
Gregor IX, wird Ketzerei und Hexerei in Verbindung gebracht.
Im 13. Jh. bestätigt Thomas von Aquin die Existenz von
Hexen und folglich auch von Dämonen. Er erklärt, daß
es die Magie gebe und daß sie nicht das Werk der Hexen,
sondern der Teufel sei. Er gilt als bedeutendster Philosoph
und Theologe des Mittelalters mit Einfluß auf die katholische
Lehre bis heute. Er entwickelte eine Aberglaubenstheorie, wonach
der Mensch mit den Dämonen einen ausdrücklichen oder
stillschweigenden Pakt eingehen kann. Somit können alle
abergläubischen Handlungen ketzerisch sein. Er behauptet
die Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Menschen
und Dämon (Teufelsbuhlschaft). Die Ketzer werden rücksichtslos
verfolgt und ausgemerzt, aber es kommt auch schon zu vereinzelten
Verurteilungen wegen Hexerei.
1264: Die erste Hexenverurteilung
wird festgehalten.
Bis ins 15. Jh.: Weitere wissenschaftliche
Begründungen für den Dämonenglauben folgen .
Da Teufelspakt Abwendung von Gott bedeutet, wird ein besonderer
Verbrechensbegriff, die "Hexerei" geschaffen. Die
Annahme entsteht, es gäbe eine satanische Sekte, die dabei
ist, den christlichen Glauben zu unterhöhlen. Durch den
1456 erfundenen Buchdruck können solche Werte rasch und
weit verbreitet werden.
Gegen Ende des 15. Jhs: Das alte
Anklageverfahren wurde fast gänzlich durch das Inquisitionsverfahren
verdrängt. Die "reformierte" Rechtsprechung in
den Hexenprozeßen erfolgte jetzt meist nur noch durch
weltliche Gerichte. Eine Zeugenaussage allein genügte nun
nicht mehr zur Verurteilung. Die oder der Angeklagte muß
zunächst ein Geständnis ablegen, um verurteilt werden
zu können. Da jedoch die Geständnisse in hartnäckigen
Fällen, häufig durch die Folter erzwungen wurde, gab
es auch in einem Inquisitionsverfahren keine wirkliche Rechtsprechung,
da eine Angeklagte oder ein Angeklagter, in jedem Fall für
schuldig erklärt wurde. |
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