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Prozeßablauf und
Foltermthoden |
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Damit ein Hexenprozeß
durchgeführt werden konnte, gnügte oft nur eine anonyme
Anzeige. Jeder konnte jeden denuzieren und es war gewährleistet,
daß derjenige dem Opfer nie bekannt wurde. Es reichte
aus, wenn angezeigt wurde, man hätte das Opfer beobachtet,
wie es Dinge tat, die als Hexerei ausgelegt werden konnte und
das war einfach, denn den Leuten wurde ja lange genug eingetrichtert,
was Hexen so treiben... |
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Nebeneffekt:
Auf diese Weise wurde es sehr einfach, eine unerwünschte
Ehefrau, Schwiegermutter oder Nachbarin loszuwerden.
Angklagt werden konnten: Frauen,
die irgendwie aus dem Rahmen fielen, besonders hübsche
oder häßliche Frauen, besonders auffällige oder
unauffällige Frauen, fromme oder unfromme Frauen usw. Im
Grunde genommen war jede Frau gefährdet, sich als Angeklagte
wiederzufinden.
Nach der Denunziation: Das Opfer
wurde verhaftet, nackt ausgezogen und alle Körperhaare
abrasiert, denn es wurde nach dem Hexenmal gesucht. Es herrschte
der Glaube, der Teufel würde jede seiner Anhängerinnen
mit einem Mal kennzeichnen. Dies konnte alles sein, ein Leberfleck
oder eine Narbe, die irgendwie auffiel
In das Mal wurde
gestochen, blutete es nicht, war es bewiesen, daß das
Opfer eine Hexe war. Blutete es, bedeutete dies nicht die Unschuld,
denn daraus wurde geschlossen, der Teufel hätte seiner
Anhängerin die Fähigkeit gegeben, das Mal bluten zu
lassen.
Befragung und Folter: Als nächstes
wurde die Angeklagte einer peinlichen Befragung unterzogen.
Peinlich kommt von Pain, also Schmerz und bedeutet Folterung.
Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils.
Die Folter der Hexen bzw. Hexer wurde von Henkern (sogenannte
Hexenjäger) ausgeführt. Die Hexenjäger erhielten
Lohn für ihre getane Arbeit. Nur durch Folterung als Mittel
der Wahrheitsfindung konnte es zu diesen absurden Geständnissen
kommen. Es wurde in mehreren Stufen gefoltert. Anfangs wurden
den Angeklagten die Instrumente nur gezeigt und ausmalend erklärt,
was sie erwartete. Wenn die Drohnung nicht wirkte, begann die
peinliche Befragung. Und zwar so lange bis das Opfer "freiwillig
außerhalb der Folterkammer gestand". Viele Opfer
wiederriefen ihre Geständnisse nach der Folter. Dies hatte
nur zur Folge, daß sie erneut der Marter unterzogen worden,
bis sie erneut gestanden. Die Folter galt als verläßliches
Mittel zur Wahrheitsfindung, denn man glaubte, durch den Schmerz
würde der Teufel die Hexe verlassen und sie würde
unter der peinlichen Befragung die Wahrheit sprechen. |
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Unter
der Folter gestanden so gut wie alle Opfer: Es ist anzunehmen,
daß die Folterer das Geständnis diktierten und das
Opfer nur noch bejahen mußte (zu mehr darf so eine arme
Frau nach stundenlanger Qual auch gar nicht mehr in der Lage
gewesen sein). Das Geständnis war der Beweis. Das Opfer
wurde verurteilt. |
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Tod
während der Folter: Häufig kam es vor, daß
ein Angeklagter während der Folter starb. Dann wurde die
Schuld durch den Richter und Henker auf den Teufel abgewälzt.
Der leblose Körper wurde, wie bei einem Urteilspruch gegenüber
eines Lebenden, ebenso verbrannt und all seine Besitztümer
flossen der Kirche oder der Grichtsbarkeit zu. Die gleichen
Maßnahmen wurden auch bei Selbstmord angewendet. |
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Foltermethoden |
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Die
Feuerprobe: Bei der Feuerprobe handelte es sich um ein
Gottesurteil. Der Angeklagte oder die Angeklagte mußte
mit einem glühenden Eisen in der Hand, eine festgelegte
Strecke laufen, oder mit verbundenen Augen und barfuß,
über glühende Pflugscharen gehen. Nach drei Tagen
wurden dann die Hände und Füße betrachtet und
waren sie verletzt, so war diese Person schuldig, ansonsten
wurde sie freigesprochen. |
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Die
Wasserprobe: Bei der Wasserprobe, einem Gottesurteil
wurden dem Opfer die die Hände zusammengebunden und daran
ein Seil befestigt. Das Opfer wurde in einen Teich oder einen
Fluß hineingestoßen.Schwamm die Person auf dem Wasser,
so handelte es sich um eine Hexe, da Hexen bekanntlich leichter
als Wasser waren. Sank das Opfer jedoch, so galt sie als unschuldig,
wobei "unschuldige" Personen bei dieser Probe aber
meistens ertranken. |
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Die Wasserprobe
wurde meist bei Leute der Unterschicht angewandt.In manchen
Fällen wurde ein Opfer auch für schudig befunden,
wenn es im Wasser unterging und überlebte, der der Teufel
schenkte ihm die Gabe, unter Wasser atmen zu können. |
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Die
Wägeprobe: Diese Probe wurde in dem Glauben angewandt,
Hexen mußten leicht sein, damit sie besser auf ihren Besen
durch die Luft reiten konnten. Bei der Wägeprobe wurde
das Körpergewicht der angeklagten Personen ermittelt. Wog
nun ein (vorwiegend weibliches Opfer) 5 Kilo weniger, so
handelte es sich um eine Hexe. War das angeklagte Opfer nicht
leichter oder schwerer, so ging man davon aus, daß die
Waage zuvor verhext worden war und es galt ebenfalls als schuldig. |
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Diese Probe war
nur eine Methode, deren Handlungsweise eher eine makaberen Schau
glich, denn wie auch immer sie auch ausfiel, sie endete stets
mit einem Schuldspruch. Die Wägeprobe war zwar keine Folter
im eigentlichen Sinne, aber sie war absolut tödlich. |
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Die
Nadelprobe: In England hatte sich das Verfahren des "Hexenstechens"
(witch-picking) herausgebildet, das über unbequeme Zweifel
hinweghalf. Schuld oder Unschuld hingen davon ab, ob die verdächtige
Person aus dem Nadelstich blutete oder nicht. Um jemanden der
Hexerei zu überführen, bedurfte es somit keiner lästigen
Prozesse mehr. Die englischen Richter fühlten sich durch
das Buch Dämonologie von König Jakob (1599) ermutigt,
Nadelproben anzuwenden.
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Der
Spanischer Siefel: Es gab verschiedene Methoden der schmerzhaften
Folter. Werkzeuge waren unter anderem die Daumenschrauben und
die Beinschrauben, auch spanischer Stiefel genannt. Dieses Werkzeug
wurde zum Quetschen der Finger bzw. der Waden genutzt. Besonders
schmerzhaft war es, wenn dieses Instrument, nach Tagen wieder
an der gleichen Stelle angesetzt wurde.
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Die
Rute: Auch war das Schlagen mit Ruten oder auspeitschen,
war eine Methode, um ein Geständnis zu "erzwingen".
Die Rute wurde oft als Zusatzmethode, bei gleichzeitiger Streckung
des Körpers verwendet. Ebenso während des langsamen
Hochziehens an den, auf dem Rücken zusammengebundenen Armen,
wobei Gewichte an den Füßen die Qualen noch verstärkten.
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Die
Tränenprobe: Durch die Tränenprobe war eine
Methode, die einem alten Glauben gemäß, besagt, daß
Hexen nicht weinen können. Die Opfer wurden zum Weinen
gebracht. Fiel das Ergebnis so aus, daß Hexen das Opfer
nicht weinte, wurden es zur Hexe erklärt. Weinte aber das
Opfer wider Erwarten doch, so hatte der Teufel seine Hände
im Spiel und die Person war somit ebenso schuldig.
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Denunziation
neuer Opfer: Eine besondere Funktion der Folter war das
Nennen von Komplizen, das solange fortgeführt wurde, bis
die Angeklagte zwanzig bis vierzig weitere Namen genannt hatte.
Die Genannten wurden ebenfalls verhaftet und bekamen ihren Prozeß.
Folterung von Kindern: Selbst
vor der Folter von Kindern wurden nicht zurückgeschreckt,
im Gegenteil, es gab die Anordnung, Kinder sofort und ohne Aufenthalt
zu foltern. Aufgrund der leichten Beinflussung von Kindern und
ihrer Phantasie legten sie die ausführlichsten Geständnisse
ab, benannten die meisten Komplizen.
Kein Rechtsbeistand: Eine Verteidigung
war so gut wie ausgeschlossen, jede, der eine Hexe verteidigte,
geriet selbst in Verdacht. |
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