Prozeßablauf und Foltermthoden
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  Damit ein Hexenprozeß durchgeführt werden konnte, gnügte oft nur eine anonyme Anzeige. Jeder konnte jeden denuzieren und es war gewährleistet, daß derjenige dem Opfer nie bekannt wurde. Es reichte aus, wenn angezeigt wurde, man hätte das Opfer beobachtet, wie es Dinge tat, die als Hexerei ausgelegt werden konnte und das war einfach, denn den Leuten wurde ja lange genug eingetrichtert, was Hexen so treiben...

Hexengericht
   
  Nebeneffekt: Auf diese Weise wurde es sehr einfach, eine unerwünschte Ehefrau, Schwiegermutter oder Nachbarin loszuwerden.

Angklagt werden konnten: Frauen, die irgendwie aus dem Rahmen fielen, besonders hübsche oder häßliche Frauen, besonders auffällige oder unauffällige Frauen, fromme oder unfromme Frauen usw. Im Grunde genommen war jede Frau gefährdet, sich als Angeklagte wiederzufinden.

Nach der Denunziation: Das Opfer wurde verhaftet, nackt ausgezogen und alle Körperhaare abrasiert, denn es wurde nach dem Hexenmal gesucht. Es herrschte der Glaube, der Teufel würde jede seiner Anhängerinnen mit einem Mal kennzeichnen. Dies konnte alles sein, ein Leberfleck oder eine Narbe, die irgendwie auffiel… In das Mal wurde gestochen, blutete es nicht, war es bewiesen, daß das Opfer eine Hexe war. Blutete es, bedeutete dies nicht die Unschuld, denn daraus wurde geschlossen, der Teufel hätte seiner Anhängerin die Fähigkeit gegeben, das Mal bluten zu lassen.

Befragung und Folter: Als nächstes wurde die Angeklagte einer peinlichen Befragung unterzogen. Peinlich kommt von Pain, also Schmerz und bedeutet Folterung. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Die Folter der Hexen bzw. Hexer wurde von Henkern (sogenannte Hexenjäger) ausgeführt. Die Hexenjäger erhielten Lohn für ihre getane Arbeit. Nur durch Folterung als Mittel der Wahrheitsfindung konnte es zu diesen absurden Geständnissen kommen. Es wurde in mehreren Stufen gefoltert. Anfangs wurden den Angeklagten die Instrumente nur gezeigt und ausmalend erklärt, was sie erwartete. Wenn die Drohnung nicht wirkte, begann die peinliche Befragung. Und zwar so lange bis das Opfer "freiwillig außerhalb der Folterkammer gestand". Viele Opfer wiederriefen ihre Geständnisse nach der Folter. Dies hatte nur zur Folge, daß sie erneut der Marter unterzogen worden, bis sie erneut gestanden. Die Folter galt als verläßliches Mittel zur Wahrheitsfindung, denn man glaubte, durch den Schmerz würde der Teufel die Hexe verlassen und sie würde unter der peinlichen Befragung die Wahrheit sprechen.
   
  Unter der Folter gestanden so gut wie alle Opfer: Es ist anzunehmen, daß die Folterer das Geständnis diktierten und das Opfer nur noch bejahen mußte (zu mehr darf so eine arme Frau nach stundenlanger Qual auch gar nicht mehr in der Lage gewesen sein). Das Geständnis war der Beweis. Das Opfer wurde verurteilt.

2 Hexen werden gefoltert
   
  Tod während der Folter: Häufig kam es vor, daß ein Angeklagter während der Folter starb. Dann wurde die Schuld durch den Richter und Henker auf den Teufel abgewälzt. Der leblose Körper wurde, wie bei einem Urteilspruch gegenüber eines Lebenden, ebenso verbrannt und all seine Besitztümer flossen der Kirche oder der Grichtsbarkeit zu. Die gleichen Maßnahmen wurden auch bei Selbstmord angewendet.

zu Tode gefoltert...
   
  Foltermethoden
  Die Feuerprobe: Bei der Feuerprobe handelte es sich um ein Gottesurteil. Der Angeklagte oder die Angeklagte mußte mit einem glühenden Eisen in der Hand, eine festgelegte Strecke laufen, oder mit verbundenen Augen und barfuß, über glühende Pflugscharen gehen. Nach drei Tagen wurden dann die Hände und Füße betrachtet und waren sie verletzt, so war diese Person schuldig, ansonsten wurde sie freigesprochen.

Babara Dorèe
   
  Die Wasserprobe: Bei der Wasserprobe, einem Gottesurteil wurden dem Opfer die die Hände zusammengebunden und daran ein Seil befestigt. Das Opfer wurde in einen Teich oder einen Fluß hineingestoßen.Schwamm die Person auf dem Wasser, so handelte es sich um eine Hexe, da Hexen bekanntlich leichter als Wasser waren. Sank das Opfer jedoch, so galt sie als unschuldig, wobei "unschuldige" Personen bei dieser Probe aber meistens ertranken.

Wasserprobe
   
  Die Wasserprobe wurde meist bei Leute der Unterschicht angewandt.In manchen Fällen wurde ein Opfer auch für schudig befunden, wenn es im Wasser unterging und überlebte, der der Teufel schenkte ihm die Gabe, unter Wasser atmen zu können.

Wasserprobe
   
  Die Wägeprobe: Diese Probe wurde in dem Glauben angewandt, Hexen mußten leicht sein, damit sie besser auf ihren Besen durch die Luft reiten konnten. Bei der Wägeprobe wurde das Körpergewicht der angeklagten Personen ermittelt. Wog nun ein (vorwiegend weibliches Opfer) 5 Kilo weniger, so handelte es sich um eine Hexe. War das angeklagte Opfer nicht leichter oder schwerer, so ging man davon aus, daß die Waage zuvor verhext worden war und es galt ebenfalls als schuldig.

Wasserprobe
   
  Diese Probe war nur eine Methode, deren Handlungsweise eher eine makaberen Schau glich, denn wie auch immer sie auch ausfiel, sie endete stets mit einem Schuldspruch. Die Wägeprobe war zwar keine Folter im eigentlichen Sinne, aber sie war absolut tödlich.

   
  Die Nadelprobe: In England hatte sich das Verfahren des "Hexenstechens" (witch-picking) herausgebildet, das über unbequeme Zweifel hinweghalf. Schuld oder Unschuld hingen davon ab, ob die verdächtige Person aus dem Nadelstich blutete oder nicht. Um jemanden der Hexerei zu überführen, bedurfte es somit keiner lästigen Prozesse mehr. Die englischen Richter fühlten sich durch das Buch Dämonologie von König Jakob (1599) ermutigt, Nadelproben anzuwenden.

Nadelprobe
   
  Der Spanischer Siefel: Es gab verschiedene Methoden der schmerzhaften Folter. Werkzeuge waren unter anderem die Daumenschrauben und die Beinschrauben, auch spanischer Stiefel genannt. Dieses Werkzeug wurde zum Quetschen der Finger bzw. der Waden genutzt. Besonders schmerzhaft war es, wenn dieses Instrument, nach Tagen wieder an der gleichen Stelle angesetzt wurde.

Spanischer Siefel
   
  Die Rute: Auch war das Schlagen mit Ruten oder auspeitschen, war eine Methode, um ein Geständnis zu "erzwingen". Die Rute wurde oft als Zusatzmethode, bei gleichzeitiger Streckung des Körpers verwendet. Ebenso während des langsamen Hochziehens an den, auf dem Rücken zusammengebundenen Armen, wobei Gewichte an den Füßen die Qualen noch verstärkten.

Rute
   
  Die Tränenprobe: Durch die Tränenprobe war eine Methode, die einem alten Glauben gemäß, besagt, daß Hexen nicht weinen können. Die Opfer wurden zum Weinen gebracht. Fiel das Ergebnis so aus, daß Hexen das Opfer nicht weinte, wurden es zur Hexe erklärt. Weinte aber das Opfer wider Erwarten doch, so hatte der Teufel seine Hände im Spiel und die Person war somit ebenso schuldig.

Tränenprobe
   
  Denunziation neuer Opfer: Eine besondere Funktion der Folter war das Nennen von Komplizen, das solange fortgeführt wurde, bis die Angeklagte zwanzig bis vierzig weitere Namen genannt hatte. Die Genannten wurden ebenfalls verhaftet und bekamen ihren Prozeß.

Folterung von Kindern: Selbst vor der Folter von Kindern wurden nicht zurückgeschreckt, im Gegenteil, es gab die Anordnung, Kinder sofort und ohne Aufenthalt zu foltern. Aufgrund der leichten Beinflussung von Kindern und ihrer Phantasie legten sie die ausführlichsten Geständnisse ab, benannten die meisten Komplizen.

Kein Rechtsbeistand: Eine Verteidigung war so gut wie ausgeschlossen, jede, der eine Hexe verteidigte, geriet selbst in Verdacht.
   

 
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